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der Hersteller erklärt, dass das o. g. Produkt eine unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist.
es sind Funktionsmodule, die zu einer Maschine gehören und allein nicht verwendungsfertig sind
Solche Module dürfen keine CE-Kennzeichnung bekommen, weil diese so in dieser Form noch nicht für den Gebrauch bereit sind. Sie sind unvollständig.
Weitere Beispiele sind unter folgendem Link zu finden:
unvollständige Maschine:
Quelle: http://docplayer.org/docs-images/25/4827267/images/25-0.png