z. B.
beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Zertifikaten, Bescheinigungen, Verträge, Kaufverträge, juristischen Texten sind üblich.
Ein Urkundenübersetzer, ein beeidigter übersetzer darf eine Übersetzung beglaubigen.
Man kann eine "Kopie" übersetzen und die Übersetzung beglaubigen. Man muss aber schreiben, dass dass die Quelle eine Kopie und nicht ds Original-Dokument war!!