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Bei der Ausfuhr der in Absatz 1 genannten Chemikalien ist ein Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beizufügen.
Sicherheitsdatenblätter sind wichtige Dokumente, die den Arbeitern oder dem Sicherheitspersonal notwendige Informationen zur Sicherheit beim Umgang mit Stoffen und Gemischen vermitteln.
Sie enthalten wichtige und ausfürliche Daten über den Stoff wie seine physikalische und chemische Eigenschaften oder Gefahren.